Mündelsicherheit

Mündelsicherheit
I. Begriff:Bedeutung geht über die Anlage von Mündelgeldern hinaus; bei der Anlage von Kapitalien wird vielfach gesetzlich oder vertraglich M. verlangt.
- Rechtsgrundlage: §§ 1805 ff. BGB.
II. Anlageformen:1. Die regelmäßige Anlage von Mündelgeldern darf nur erfolgen: In sicheren inländischen Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden, in  mündelsicheren Papieren, in Spareinlagen bei inländischen öffentlichen Sparkassen, die zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt worden sind.
- 2. Die hilfsweise Anlage (wenn regelmäßige nicht möglich) bei Staats- und Landesbanken, der Deutschen Genossenschaftskasse (und mit deren Bürgschaft auch bei den Kreditgenossenschaften), der Deutschen Girozentrale oder bei anderen gesetzlich für geeignet erklärten inländischen Hinterlegungsstellen. In den einzelnen Ländern sind einige Kreditinstitute, meist öffentl. Banken, aber auch Privatbanken, zur hilfsweisen Anlegung von Mündelgeldern für geeignet erklärt worden.
- 3. Eine andere Anlage (z.B. in Aktien oder Anteilscheinen) ist mit Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts möglich; die Erlaubnis soll nur verweigert werden, wenn die andere Anlage den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zuwiderlaufen würde (§ 1811 BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Mündelsicherheit — Mündelsicherheit, bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nach § 1007 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Anlegung von Mündelgeld erfolgen entweder in Hypotheken …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mündelsicherheit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mündelsicher sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind, das heißt, dass die… …   Deutsch Wikipedia

  • Mündelsicherheit — Mụ̈n|del|si|cher|heit, die; , en <Pl. selten> (Bankw.): Sicherheit, die für die Anlage von Mündelgeldern gesetzlich erforderlich ist. * * * Mụ̈n|del|si|cher|heit, die <o. Pl.> (Bankw.): Sicherheit, die für die Anlage von Mündelgeldern …   Universal-Lexikon

  • Mündelsicherheit — Mụ̈n|del|si|cher|heit, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Mündelsicher — sind Vermögensanlagen, bei denen Wertverluste der Anlage praktisch ausgeschlossen sind. Die Anlage erfolgt in der Regel in festverzinslichen Anleihen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für mündelsicher erklärt worden sind. Eine Vermögensanlage in… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeiterwohnungen — (workmen s lodgings; logements d ouvriers; quartieri di operai). Unter A. im weiteren Sinne versteht man Kleinwohnungen für Arbeiter, unter A. im engeren Sinne die für Arbeiter und für die ihnen in bezug auf die Lebenshaltung und die soziale Lage …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Betreueraufgabe — Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreueraufgaben — Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreueraufgabenkreis — Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreuerpflichten — Die Betreuerpflichten eines rechtlichen Betreuers sind es, als gesetzlicher Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten. Hierbei haben die Betreuer das Wohl, aber auch die… …   Deutsch Wikipedia

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